Trauerfall
Hinzu kommt, dass man mit einem Trauerfall eher selten konfrontiert wird.
Was man also tun muss, wenn der Augenblick des Abschieds eingetreten ist, erfahren Sie auf dieser Seite.
Was ist im Trauerfall als erstes zu Tun?
wenn der Trauerfall zu Hause eingetreten ist.
- Verständigen Sie zuerst einen Arzt. Ist der zuständige Hausarzt nicht erreichbar, kontaktieren Sie bitte den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 177. Der Arzt stellt den Tod fest und stellt den Totenschein aus.
- Legen Sie hierfür den Personalausweis des Verstorbenen bereit.
- Rufen Sie den Bestatter Ihres Vertrauens an. Sie erreichen uns täglich rund um die Uhr unter 07221 63 33 5. Wir vereinbaren eine Uhrzeit, zu der wir den Verstorbenen abholen dürfen.
- Nehmen Sie sich Zeit. Sie sollen sich in aller Ruhe verabschieden können. Der Verstorbene darf bis zu 36 Stunden zu Hause verbleiben.
wenn der Trauerfall in einer Pflegeeinrichtung eingetreten ist.
- Das Pflegeheim verständigt zunächst die Angehörigen sowie den zuständigen Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst.
- Rufen Sie den Bestatter Ihres Vertrauens an. Sie erreichen uns täglich rund um die Uhr unter 07221 63 33 5. Wir vereinbaren mit Ihnen und der Pflegeeinrichtung eine Uhrzeit, zu der wir den Verstorbenen abholen dürfen.
- In Pflegeeinrichtungen bekommen die Hinterbliebenen normalerweise auch die Gelegenheit sich am Sterbebett zu verabschieden, bevor der Verstorbene abgeholt wird. Sollte dies mal nicht der Fall sein, ermöglichen wir Ihnen den Abschied jederzeit in unseren hauseigenen Aufbahrungsräumen.
Eine detaillierte Liste der ersten Schritte und wichtigen Dokumente finden Sie hier kostenlos zum Download
Unser Gespräch
Wir möchten dass Sie
… informiert sind
- welche Möglichkeiten des individuellen Abschieds es gibt.
- welche Grabarten auf dem Friedhof Ihrer Wahl angeboten werden.
- welche Ausgestaltung die Trauerfeier haben kann.
- was die Beerdigung kosten wird.
- welche Erledigungen wir Ihnen abnehmen können.
- Fragen zu stellen.
- frei zu sprechen und Wünsche zu äußern.
…beruhigt sind
- zu wissen, dass Ihr Verstorbener bei uns in guten Händen ist.
- einige lästige Behördengänge abgeben zu können.
- das Sie nicht alleine sind, sondern wir den Weg mit Ihnen gemeinsam gehen.
Vielleicht möchten Sie auch nicht alles sofort entscheiden. Das ist völlig in Ordnung. Sie geben die Schrittgeschwindigkeit vor.
welche Unterlagen dürfen Sie für den Bestatter im Trauerfall bereithalten?
- Bringen Sie das Familienstammbuch des Verstorbenen mit. Sofern er oder sie ledig war, genügt die Geburtsurkunde.
- Legen Sie die Kleidung bereit, in der der Verstorbene bestattet werden soll.
- Legen Sie Grab- bzw. Sargbeigaben bereit, sofern Sie dem Verstorbenen etwas mit auf seine letzte Reise geben möchten.
- Notieren Sie die Rentennummer sowie die Mitgliedsnummer der Krankenkasse.
- Sofern wir weitere Abmeldungen für Sie erledigen dürfen (z.B. GEZ, Versicherungen oder Telefonanschluss), legen Sie bitte auch hier Mitgliedsnummern bereit.
- Wenn Sie kein bestattungspflichtiger Angehöriger sind, benötigen wir eine Vollmacht, die Sie mit der Totenfürsorge betraut. Eine Vorlage dieser Vollmacht, finden Sie in unserem Download-Bereich.
- Hatte der Verstorbene eine Bestattungsvorsorge abgeschlossen? Dann können Sie auch diese Unterlagen mitbringen.
Der Abschied
Die offene Aufbahrung ist seit langer Zeit fester Bestandteil unserer Trauerkultur. Sie ist wichtig, denn sie hilft uns den Tod zu begreifen und macht das Unbegreifliche für uns sichtbar.
Wenn Sie Ihren geliebten Verstorbenen nochmal sehen möchten, ermöglichen wir Ihnen dies nach Möglichkeit jederzeit und in einem für Sie passenden Rahmen. Auch bei einer Hausaufbahrung sind wir Ihnen gerne behilflich und gehen auf Ihre individuellen Wünsche ein.
Ernst-Bestattungen in Baden-Baden und Umgebung
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