Bestattungsvorsorge

Die Bestattungsvorsorge regelt, welche Art und welchen Umfang eine Bestattung haben soll, bevor der Todesfall eintritt. Neben einer ausführlichen Kalkulation der Kosten, erhalten Sie Tipps und Informationen über benötigte Dokumente, Grabarten und Friedhöfe.

Wenn der Trauerfall erstmal eingetreten ist, sind Hinterbliebene häufig überwältigt. Vieles muss zeitnah erledigt und entschieden werden. Wer eine Bestattungsverfügung hinterlässt, macht es seinen Angehörigen leichter und sichert gleichzeitig ab, dass seine persönlichen Wünsche umgesetzt werden können.

Bestattungsvorsorge - 5 Gute Gründe

  1. Finanzielle und emotionale Entlastung der Hinterbliebenen.
  2. Legen Sie aktiv Ihre Wünsche fest.
  3. Sichern Sie die Umsetzung Ihres persönlichen Willens.
  4. Zu wissen, dass alles geregelt ist, gibt Sicherheit.
  5. Schutz der Treuhandeinlage vor Ansprüchen Dritter (z.B. Sozialamt).
Bestattungsvorsorge, älteres Paar

Was regelt die Bestattungsvorsorge?

In Ihrer Bestattungsvorsorge legen Sie fest, was nach Ihrem Ableben geschehen soll. Mögliche Inhalte sind z.B.

  • Art der Bestattung (Feuer- oder Erdbestattung)
  • Auf welchem Friedhof möchten Sie beerdigt werden
  • Was für ein Grab wünschen Sie sich. Etwas pflegeleichtes oder doch ein großes Familiengrab
  • Art und Umfang der Trauerfeier
  • zu benachrichtigende Stellen (z.B. Rentenstelle, Krankenkasse, Versicherungen usw.)
  • auf Wunsch kann auch der Sarg/die Urne schon zu Lebzeiten ausgewählt werden

Vorlage Bestattungsverfügung

Wenn Sie erstmal einige Gedanken festhalten und ordnen möchten, können Sie unseren Vorsorgeführer verwenden. Laden Sie sich hier unseren kostenlosen Vorsorgeführer herunter und sammeln darin Ideen und Wünsche. 

Bestattung im Voraus bezahlen?

Sichern Sie die Umsetzung Ihrer Wünsche bei der Bestattung ab. Damit bleiben Sie unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten Ihrer Hinterbliebenen und entlasten diese gleichzeitig.

Hierfür bieten wir Ihnen verschiedene Lösungen:

  1. Hinterlegung bei einem Verwahrungstreuhänder, wie zum Beispiel der BT-Bestattungstreuhand
  2.  Hinterlegung auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto des Bestatters
  3. Abschluss einer Sterbegeldversicherung, die im Todesfall direkt an das Bestattungsinstitut auszahlt.

In jedem dieser Fälle wird die hinterlegte Summe erst an das Bestattungsinstitut ausgezahlt, wenn eine Sterbeurkunde des Hinterlegers vorliegt.

 

Kann ich meine Wünsche nachträglich ändern?

Inhaltliche Änderungswünsche zu einer Bestattungsvorsorge können wir ausschließlich vom Vorsorgenden persönlich entgegen nehmen. Es ist weder Angehörigen noch Betreuern möglich, an der Vorsorge Anpassungen vorzunehmen. Die von Ihnen festgelegten Wünsche sind für uns bindend.

Bitte bedenken Sie jedoch, dass die Umsetzung Ihrer persönlichen Bestattungsverfügung voraussetzt, dass die Deckung der anfallenden Kosten geklärt sein muss.

Lesen Sie hierzu mehr in unserem Ratgeber.

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