Um die Bestattungskosten in einem vernünftigen Rahmen zu halten, ist absolute Kostentransparenz und eine ausführliche Beratung notwendig. Von undifferenzierten Pauschalangeboten sehen wir daher grundsätzlich ab.
Bestattungskosten
Gut zu wissen: So setzen sich die Bestattungskosten zusammen
Die Gesamtkosten einer Bestattung setzten sich aus drei Teilen zusammen:
- Leistungen des Bestatters
- Friedhofsgebühren
- Fremdleistungen (z.B. Blumenschmuck, Traueranzeige, Steinmetz)
Wenn ein Angebot besonders günstig erscheint, lohnt es sich also immer nachzuhaken, ob die oben genannten Punkte enthalten sind.
Bei unseren Beratungsgesprächen nehmen wir uns deshalb viel Zeit, um mit den Hinterbliebenen alle Details zu besprechen und einen möglichst präzisen Kostenvoranschlag zu erstellen.
In diesem, werden sämtliche Bestattungskosten einzeln aufgeschlüsselt. Das gibt uns die Möglichkeit, flexibel auf Ihre Wünsche einzugehen und das für Sie beste Preisleistungsverhältnis zu erzielen.
Und was kostet nun eine Bestattung?
Diese Frage lässt sich in etwa so gut beantworten, wie die Frage „was kostet ein Auto?“. Es kommt eben auf viele Faktoren an. Umfang, Ausstattung, Sonderwünsche.
Jede Bestattung muss individuell geplant und kalkuliert werden. Die Angebotserstellung erfolgt bei uns immer kostenfrei und unverbindlich, sodass Sie die Möglichkeit haben weitere Angebote zum Vergleich einzuholen.
Ratenzahlung möglich
Dank unserem Partner, der ADELTA Finanz AG ist es uns möglich, Hinterbliebenen eine 3-monatige kostenfreie Ratenzahlung anzubieten. Nach Absprache sind Ratenzahlungsmodelle sogar bis zu 36 Monaten möglich. Sprechen Sie Ihren Berater direkt an, wenn Sie daran Interesse haben.
Manchmal muss die Bestattung durch eine Versicherung oder von einem Nachlasskonto bezahlt werden. Hinterbliebene haben dann oft Sorge, dass das Geld erst sehr spät ausgezahlt wird und es zu Zahlungsengpässen oder gar Mahnungen kommt. ADELTA bietet grundsätzlich ein Zahlungsziel von 21 Tagen an, welches unter besonderen Umständen (z.B. Sozialamtbestattung, Versicherungszahlung) verlängert werden kann.
Ratenrechner
Prüfen Sie mit dem Ratenrechner schnell und unverbindlich, welches Zahlungsmodell für Sie infrage kommt.
Bestattungskosten beim Sozialamt einreichen
Sofern der Verstorbene keine Vermögenswerte hinterlässt und auch die bestattungspflichtigen Angehörigen über keinerlei Mittel verfügen, die Bestattung zu bezahlen, besteht die Möglichkeit einen sog. Antrag auf Bestattungskostenbeihilfe zu stellen. Dieser Antrag muss beim Sozialamt gestellt werden. Die Bewilligung erfolgt nach genauer Prüfung der Lebensumstände und nachweislicher finanzieller Bedürftigkeit durch das Sozialamt.
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